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Informationen für Einsender

Einsendungen richten Sie bitte an folgende Adresse:

Institut für Pathologie
Charité Campus Mitte
Charitéplatz 1
10117 Berlin

Sie befinden sich hier:

Serviceleistungen in der Routine-Diagnostik

Hol- und Bringedienst für Biopsiematerial (Einzelheiten über Zeitplan und örtliche Gegebenheiten sprechen wir gern individuell ab).

Telefonauskunft, durchgehend besetzt von 08:00 bis 18:00 Uhr, t: +49 30 450 536 062 oder - 536 002

Jeder Arzt ist telefonisch und per E-Mail erreichbar (Telefonnummern und E-Mail-Adressen siehe hier).

Befundung von Biopsien in der Regel innerhalb von 48 Std., bei cito-Fällen innerhalb von 24 Std., bei ultra-cito am gleichen Tag.

24-Stunden-Rufbereitschaft.

Die Befundübermittlung erfolgt grundsätzlich per automatisiertem Fax oder E-mail nach den gültigen Datenschutzbestimmungen.

Handhabung von Gewebeproben

Gewebeproben müssen stets in neutral gepuffertem 4%igem Formalin in auslaufsicheren Probenbehältnissen eingesandt werden (Kühlung ist nicht notwendig). Das Volumenverhältnis Gewebe zu Formalin sollte minderst 1:5, im Idealfall 1:10 betragen. Die Fixationszeiten sollten 24 bis 36 Stunden nicht überschreiten.


Gewebeproben für spezielle immunhistologische oder molekularpathologische Zusatzuntersuchungen können auch in Form eines Paraffinblocks übersandt werden. Bei Anforderungen zur Mutationsanalyse ist darauf zu achten, dass es sich um tumortragende Gewebeproben handelt.


Zytologische Präparate sollten möglichst frisch in auslaufsicheren Probenbehältnissen mit einer maximalen Menge bis zu 20 ml Punktatflüssigkeit eingesandt werden. Aufgrund von oft vorhandener Blutbeimengung wird eine Zugabe eines Antikoagulans wie Heparin (100 Einheiten auf 10 ml) oder EDTA (10 mg auf 10 ml Flüssigkeit) zur Verhinderung der Gerinnung empfohlen.


Bei zytologischen Ausstrichpräparaten wie z.B. gynäkologischen Abstrichen oder Schilddrüsenpunktatausstrichen wird darum gebeten, die Objektträger vollständig getrocknet zuzusenden. Des Weiteren sollte nur eine Beschriftung mit Bleistift erfolgen, Aufkleber auf Objektträgern behindern die zytologische Aufarbeitung.

Alle Präparate müssen auf dem Probengefäß und dem Antrag auf pathologische Begutachtung eindeutig gekennzeichnet sein.